Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. lebenin e.U.
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Firma lebenin e.U. als Auftragnehmerin – gleichgültig, ob sie online oder offline abgeschlossen werden, und ob daraus online- oder offline-Dienstleistungen resultieren – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Die lebenin e.U. als Auftragnehmerin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage dieser nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese auch Vertragsinhalt sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine etwaigen eigenen AGB verweist.
1.2. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Firma lebenin e.U. als Auftragnehmerin, daher etwa auch dann, wenn bei Zusatzverträgen, Vertragserweiterungen oder Ergänzungen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3. Die Bezeichnung lebenin e.U. in diesen AGB schließt stets auch den Inhaber und Mitarbeiter der Firma lebenin e.U. ein.
1.4. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Firma lebenin e.U. ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.5. Abweichungen von diesen AGB bedürfen generell der Schriftform. Die lebenin e.U. kann auch bei bestehenden, dauernden Geschäftsbeziehungen (Abo-Vertrag) die AGB ändern, wenn dies einen Monat vor der Wirksamkeit gegenüber dem Kunden (bei Abo-Verträge auf der Plattform (etwa im Blog)) kundgetan wird. Bei Widerspruch des Kunden innerhalb dieser Frist ist die lebenin e.U. berechtigt, den Vertrag ohne Weiteres aufzukündigen.
1.6. Angebote der Firma lebenin e.U. sind unverbindlich. Für das Zustandekommen eines verbindlichen Vertrages ist stets unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Firma lebenin e.U..
1.7. Die lebenin e.U. haftet nicht für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Verwendung oder Nichtverwendung der online oder offline dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen oder sonstiger ihrer Dienstleistungen verursacht werden, sofern nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden einer der Firma lebenin e.U. zuzuordnenden Person vorliegt.
2. Umfang der Leistungen
a) Sprachdienstleistungen
2.1. Die lebenin e.U. erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Schrift- und Gebärdendolmetschen, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer, den Sprachdienstleistungen zugehörige Zusatzdienstleistungen).
2.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Auftragnehmerin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich der Auftragnehmerin zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes spätestens bei Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, ob sie z.B.
2.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
2.3.2. der Information dient,
2.3.3. der Veröffentlichung und/oder der Werbung dient,
2.3.4. für rechtliche Zwecke oder gerichtliche oder behördliche Verfahren vorgesehen ist,
2.3.5. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch die damit befasste Auftragnehmerin von Bedeutung ist.
2.4. Der Auftraggeber darf die Übersetzung – auch aus urheberrechtlichen Gründen – nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung der Auftragnehmerin auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.
2.5. Die Zustimmung zu einer allenfalls vorgesehenen Veröffentlichung der von der Auftragnehmerin erstellten Übersetzung gilt erst dann als erteilt, wenn die entsprechende Rechnung vollständig bezahlt wurde.
2.6. Übersetzungen sind von der Auftragnehmerin, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
2.7. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.
2.8. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird von der Auftragnehmerin keiner Prüfung unterzogen.
2.9. Die Auftragnehmerin hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch Vertragspartnerin des Auftraggebers mit der alleinigen Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
2.10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient oder bedient hat. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.
2.11. Der Name der Auftragnehmerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne die Zustimmung der Auftragnehmerin – vorgenommen wurden.
2.12. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.
b) Online-Blog (einschließlich Web-Shop)
2.13. Die lebenin e.U. betreibt eine eigene Website www.lebenin.at, auf der sie ihre Dienstleistungsangebote präsentiert, aber vor allem auch einen Bereich anbietet, der nur nach Authentifizierung zugänglich ist. Dort werden Informationen, die auf Personen zugeschnitten sind, die sich in Österreich ansiedeln und/oder hier erwerbsmäßig tätig werden wollen oder dies bereits erfolgt ist, angeboten, die regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden. Zur Teilnahme am Blog ist eine monatliche oder jährliche Gebühr zu bezahlen.
2.14. Der Abonnent akzeptiert die Nutzungsbedingungen für den Blog, auf die ohnehin bei der erstmaligen Anmeldung verwiesen wird und die im Blog jederzeit abrufbar sind.
2.15. Der Vertrag über das Abonnement zur Nutzung unserer Online-Informationen im Blog auf www.lebenin.at (oder der entsprechenden Nachfolgeseite) wird für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn abgeschlossen. Handelt es sich um eine automatische Verlängerung, wird dieser sich stets automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls er nicht zwei Monate vor dem Vertragsende vom Kunden via E-Mail oder per eingeschriebenem Brief gekündigt wird. Den Nachweis für das Einlangen einer Kündigung via E-Mail bei der Firma lebenin e.U. hat im Zweifelsfall der Kunde zu erbringen.
2.16. Als unverbindliche Serviceleistung wird die lebenin e.U. den Kunden spätestens zehn Wochen vor dem Ablauf des Abos mittels elektronischer Nachricht daran erinnern, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, falls er diesen nicht spätestens zwei Monate vor dem Ende des Vertragsjahres kündigt.
2.17. Die lebenin e.U. bemüht sich, die Informationen im Blog stets auf aktuellen Stand zu bringen und für möglichst umfassende Informationen zu sorgen, kann aber auch aufgrund der Schnelllebigkeit und der ständigen Veränderung von Regeln, Fakten und Anforderungen bei den verschiedensten Institutionen keine Haftung für die lückenlose Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen.
2.18. Über die Blog-Plattform hinaus bietet die lebenin e.U. ihren Abo-Kunden zusätzlich eigens erstellte Informationsmaterialien samt gesammelten Unterlagen von einschlägigen Behörden (Drucksorten) beziehungsweise Check-Listen und / oder Informationsblätter für spezifische Zwecke im Zusammenhang mit der Ansiedelung und der beruflichen und sozialen Integration (samt Themen wie Krankenhausaufenthalte, Geburten, Anschaffung von Wohnraum etc) in Österreich an.
2.19. Die lebenin e.U. bemüht sich stets, auch diesbezüglich die Informationsmaterialien am allerletzten Stand zu halten, kann aber aus den oben angeführten Gründen keine Haftung für die lückenlose Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen übernehmen.
2.20. Für jene Teile der Informationsmaterialien (Broschüren, Formulare, Ausfüllanleitungen, Check-Listen etc), die von Dritten (etwa Ämtern, Ministerien oder Interessenvertretungen etc) stammen, kann die lebenin e.U. weder hinsichtlich Richtigkeit, noch für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte eine Haftung übernehmen.
2.21. Der Kunde akzeptiert, dass die Auswahl und der Inhalt der Informationen und Materialien allein von der Firma lebenin e.U. vorgenommen bzw. verändert, erweitert und entfernt wird.
2.22. Der von der Firma lebenin e.U. stammende Inhalt der Unterlagen und deren Zusammenstellung und Auswahl, darf vom Empfänger nicht ohne Zustimmung der Firma lebenin e.U. vervielfältigt (zB kopiert oder digitalisiert), verbreitet oder öffentlich zur Verfügung gestellt (zB im Internet hochgeladen) oder sonstwie direkt übernommen werden. Dies gilt nicht für Kopien zum eigenen privaten Gebrauch.
2.23. Die Unterlagen können in der Regel als digitale und/oder analoge (gedruckte) Version bestellt werden.
2.24. Die von der Firma lebenin e.U. zur Verfügung gestellten und erteilten Informationen und Unterstützungen können keine Beratung, insbesondere in Fachbereichen, wie etwa eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts oder Notars, in Bezug auf zahlreiche Aspekte, die eine Ansiedelung oder Arbeitsaufnahme in Österreich mit sich bringen, ersetzen.
c) Unterstützung bei Ansiedelungs- und Integrationsschritten
2.25. Die lebenin e.U. bietet neben den oben angeführten auch weitere Dienstleistungen, die den Auftraggeber insbesondere als Expatriate, der sich in Österreich niederlässt, unterstützt. Dies sind insbesondere Informations- und Unterstützungstätigkeiten etwa beim Ausfüllen von Formularen, um dem Kunden deren Inhalt und Zweck zu beschreiben und die notwendigen Angaben des Kunden korrekt und vollständig anzugeben sowie bei der richtigen Stelle einzureichen oder abzugeben.
2.26. Der Umfang und das Entgelt für derartige Leistungen werden im Einzelfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin vereinbart. Je nach den konkreten Umständen erfolgt die Dienstleistung teilweise oder vollständig im persönlichen Kontakt oder teilweise oder vollständig über elektronische Kommunikationsmittel und/oder auch Telefon.
2.27. Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin über sämtliche Fakten und Umstände, die für die weitere Vorgehensweise, bei der die Auftragnehmerin Unterstützung leisten soll, von Bedeutung sein könnten, und allenfalls bereits vorher eingeholte Informationen und deren Quellen umfassend und ohne besondere Nachfrage zeitgerecht. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle für die Unterstützung erforderlichen Unterlagen, die ihr die Auftragnehmerin nennt, je nach Absprache entweder im Original oder in Kopie (oder als gescannte Datei im angegebenen Format) zu übermitteln. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so ist dieser selbst dafür verantwortlich, falls die Auftragnehmerin deshalb ihre Unterstützungsleistung nicht oder nicht vollständig erfüllen kann, und schuldet der Auftraggeber dessen ungeachtet das vereinbarte Entgelt.
2.28. Ordert der Auftraggeber eine Dienstleistung der Firma lebenin e.U. im Wege der elektronischen Kommunikation (zB E-Mail) oder über die Website (oder den Blog) der Firma lebenin e.U., so kommt eine fixe Vereinbarung mit der Auftragnehmerin erst und insoweit zustande, wie die Auftragnehmerin dies (fern)schriftlich (etwa via E-Mail) bestätigt.
2.29. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm erteilten Informationen nur zu seinen eigenen Zwecken zu verwenden, nicht aber an Dritte außerhalb seines eigenen Haushalts oder – bei selbständig Erwerbstätigen – außerhalb seines eigenen Unternehmens weiterzugeben.
2.30. Die von der Firma lebenin e.U. zur Verfügung gestellten und erteilten Informationen und Unterstützungen können keine Beratung, insbesondere in Fachbereichen, wie etwa eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts oder Notars, in Bezug auf zahlreiche Aspekte, die eine Ansiedelung oder Arbeitsaufnahme in Österreich mit sich bringen, ersetzen.
3. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
3.1. Die Preise für die jeweiligen Sprach- und sonstigen Dienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Auftragnehmerin, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind.
3.2. Als Berechnungsbasis für Übersetzungsleistungen gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Zieltext / Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).
3.3. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich erfolgt; für Sprachdienstleistungen überdies nur dann, wenn zuvor die zu übersetzenden Unterlagen vom Auftraggeber vorgelegt wurden. Kostenvoranschläge, die in anderer Form erfolgen, gelten immer nur als unverbindlicher Richtwert.
3.4. Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird die lebenin e.U. den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
3.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
3.6. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen oder eigenen Übersetzungen des Auftraggebers sowie Überprüfungen und Überarbeitungen etwa von versuchsweise ausgefüllten Formularen wird, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
3.7. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
3.8. Die lebenin e.U. ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung auf die beauftragten Leistungen zu verlangen (zB bei fehlendem inländischen Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz).
3.9. Wurde zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Teilzahlung vereinbart, ist die Auftragnehmerin bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für die Auftragnehmerin so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
3.10. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmer einverstanden.
3.11. Sollten Fahrt-, Liefer-, Versand- oder Kommunikationsspesen oder sonstige Nebengebühren oder Barauslagen anfallen, sind diese gesondert angeführt.
3.12. Nach Wahl des Kunden kann das Entgelt für das Jahres-Abonnement des Info-Blogs entweder in einer Zahlung beglichen werden oder in monatlichen Teilzahlungen.
3.13. In der Rechnung – auch über das Jahres-Abonnement für den Info-Blog – wird eine allenfalls zu verrechnende Umsatzsteuer separat ausgewiesen.
3.14. Bei Lieferungen und Leistungen, die nicht in einem, sondern über einen längeren Zeitraum hinaus durch die lebenin e.U. getätigt werden, sind Preisänderungen erlaubt, wenn diese mindestens zwei Wochen vor ihrer Wirksamkeit gegenüber dem Kunden in geeigneter Form (bei Abo-Diensten etwa im Rahmen des Abo-Blogs/auf der Plattform) kundgetan werden. Die Änderung des Entgelts berechtigt den Kunden bei Dauerschuldverhältnissen (zB Abo-Vertrag), den Vertrag binnen vier Wochen ab Kundmachung der Änderung zu kündigen.
4. Termine, Lieferung, Rücksendungen
4.1. Der Liefertermin ist zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
4.2. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und/oder alle erforderlichen Hintergrundinformationen und Dokumente) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Erbringungsfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Auftragnehmerin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Auftragnehmerin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes erforderlich waren.
4.3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen der Auftragnehmerin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Auftragnehmerin eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Auftragnehmerin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
4.4. Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der schriftlichen Ausfertigung ihres Leistungsergebnisses (zB Übersetzung) verbundenen Gefahren trägt die Auftragnehmerin, soweit sie sich dabei nicht ohnehin der vom Auftraggeber angegebenen Anschrift bzw. E-Mail-Adresse bedient hat, und dieser sie jedoch über eine Änderung nicht (fern)schriftlich informiert hatte.
4.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrags bei der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Allenfalls gewünschte Rücksendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.6. Ist vereinbart, dass der Kunde bestellte Produkte (zB innerhalb einer bestimmten Frist) retournieren kann, so hat der Kunde die damit verbundenen Versand- und etwaigen Verpackungskosten und seinen sonstigen Aufwand zu tragen.
5. Höhere Gewalt
5.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
5.2. Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse wie Epidemie-bedingte Einschränkungen des öffentlichen und/oder privaten Lebens, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
6. Geheimhaltung / Datenschutz
6.1. Die lebenin e.U. und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Informationen des Kunden oder auch nur Interessenten sowie deren Angehörigen verpflichtet.
6.2. Die lebenin e.U. ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung lediglich gegenüber Erfüllungsgehilfen, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
6.3. Die lebenin e.U. ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung oder Finanzprüfung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiederbringlich gelöscht.
6.4. Gibt der Kunde oder Interessent seine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer gegenüber der Firma lebenin e.U. bekannt oder pflegt er mit dieser (auch) über Messengerdienste (zB WhatsApp, Viber) oder soziale Medien (zB Facebook, Instagram) Kontakt, so stimmt er damit der Kommunikation und Übermittlung von Vertragsleistungen und Informationen sowie Daten über diese Wege gegenüber der Firma lebenin e.U. zu, und darf diese die Kontaktdaten zu (vor)vertraglichen Zwecken verarbeiten und speichern.
7. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
7.1. Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Erbringung der Dienstleistung oder Lieferung der Unterlagen zu erfolgen.
7.2. Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Der Auftragnehmerin steht auch ein Anspruch zu, ihr bekanntwerdende Mängel jederzeit selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat der Auftraggeber keinesfalls Anspruch auf Preisminderung.
7.3. Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
7.4. Grundsätzlich haftet die lebenin e.U., sofern es sich um die Erbringung elektronischer Dienstleistungen handelt, nicht für Mängel oder Unvollständigkeiten, die auf die Unterbrechung des entsprechenden Kommunikationsnetzes zurück zu führen sind, gleichviel, ob sich diese in der eigenen oder in der Sphäre dritter Unternehmen (zB Telekommunikationsunternehmen), derer sich lebenin e.U. bedient, ereignen.
7.5. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
7.6. Dem Auftraggeber steht keine Preisminderung oder eine Wandlung des Vertrags zu, falls etwa die Beibringung von Unterlagen oder Urkunden oder die Anwesenheit des Auftraggebers oder Beiziehung von Dritten entgegen der gutgläubigen Annahme der Auftragnehmerin nicht erforderlich gewesen wäre, oder die Beibringung von zusätzlichen Unterlagen oder Urkunden oder die Beiziehung von Dritten wider der Erwartung der Auftragnehmerin notwendig wird. Dies insbesondere deshalb, weil etwa die Anforderungen von Ämtern und Behörden sowie sonstigen Körperschaften betreffend Voraussetzungen und beizubringender Unterlagen in den verschiedensten Zusammenhängen variieren können und oftmals einem Ermessen unterliegen, das nicht verlässlich vorhersehbar ist.
7.7. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Auftragnehmerin Korrekturfahnen vorgelegt werden, bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmerin ein angemessener Kostenersatz für die Kontrollarbeiten und die Imprimatur zu bezahlen.
7.8. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.
7.9. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere branchen- bzw. firmeneigener Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel.
7.10. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
7.11. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
7.12. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Um- und Ausrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
7.13. Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Auftragnehmerin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5 sinngemäß.
7.14. Die Übermittlung von Unterlagen und Dokumenten mittels Datentransfer (etwa via E-Mail-Accounts oder Messenger-Dienste) oder mit Hilfe (virtueller) Datenhinterlegung (etwa mittels Filehosting-Diensten) wird die Auftragnehmerin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin vorliegt.
8. Schadenersatz
8.1. Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen die lebenin e.U. als Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch die Auftragnehmerin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.
8.2. Dem Auftraggeber steht kein Aufwandersatz zu, falls etwa die Beibringung von Unterlagen oder Urkunden oder die Anwesenheit des Auftraggebers oder Beiziehung von Dritten entgegen der gutgläubigen Annahme der Auftragnehmerin nicht erforderlich gewesen wäre, oder die Beibringung von zusätzlichen Unterlagen oder Urkunden oder die Beiziehung von Dritten wider der Erwartung der Auftragnehmerin notwendig wird. Dies insbesondere deshalb, weil etwa die Anforderungen von Ämtern und Behörden sowie sonstigen Körperschaften betreffend Voraussetzungen und beizubringender Unterlagen in den verschiedensten Zusammenhängen variieren können und oftmals einem Ermessen unterliegen, das nicht verlässlich vorhersehbar ist.
8.3. Grundsätzlich haftet die lebenin e.U., sofern es sich um die Erbringung elektronischer Dienstleistungen handelt, nicht bei Unterbrechung derselben und Folgeschäden daraus, oder sonstiger Schäden, die in der Sphäre dritter Unternehmen, derer sich lebenin e.U. bedient, verursacht werden (zB Telekommunikationsunternehmen).
8.4. Allfällige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
8.5. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung oder sonstige Dienstleistung der Auftragnehmerin zu einem anderen als dem angegebenen oder objektiv vermuteten Zweck verwendet, ist eine Haftung der Auftragnehmerin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Sämtliche dem Auftraggeber übergebenen und/oder überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Auftragnehmerin.
9.2. Der Auftraggeber verfügt erst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung (Einlangen bei der Auftragnehmerin) des vereinbarten und in Rechnung gestellten Entgelts insbesondere für beauftragte Übersetzungen über das allenfalls daran bestehende und ihm aufgrund der Vereinbarung bzw. des Verwendungszwecks und -umfangs allenfalls einzuräumende Werknutzungsrecht bzw. die zu erteilende Werknutzungsbewilligung.
10. Urheberrecht
10.1. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
10.2. Jegliche Art von Werken im Sinne des Urheberrechts, die insbesondere in den beauftragten und von der Auftragnehmerin geschaffenen Übersetzungen enthalten sind oder im Rahmen ihrer Erstellung geschaffen wurden (etwa Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software etc), bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und sonstige Auswertung (Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zurverfügungstellung etc) ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der Auftragnehmerin.
10.3. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte bzw. Nutzungsbewilligungen, die dem angegebenen Verwendungszweck und -umfang sowie dem Gegenstand der Übersetzung entsprechen.
10.4. Der Auftragnehmerin bzw. dem/den konkreten Übersetzer/n steht als Urheber einer Übersetzung insbesondere bei Veröffentlichung derselben das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Name der Auftragnehmerin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren Änderung nur nach ihrer Zustimmung. Soweit von der Auftragnehmerin eine Urheberbezeichnung auf der Übersetzung angeführt ist, und die unveränderte Übersetzung veröffentlicht wird, hat der Auftraggeber diese Bezeichnung als unmissverständlichen Hinweis auf den/die Urheber der Übersetzung bei der Veröffentlichung anzuführen bzw. anführen zu lassen.
10.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten hinsichtlich des zu übersetzenden Textes aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, gewerblichen Schutzrechten (insbesondere UWG) oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin keinen oder einen anderen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Die Auftragnehmerin wird die Konfrontation mit solchen Ansprüchen dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse der Auftragnehmerin dem Verfahren bei, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches hinsichtlich aller entstandenen Nachteile schadlos zu halten.
11. Zahlung
11.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Zug-um-Zug nach Erbringung der Dienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
11.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen (zB bei fehlendem inländischen Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz).
11.3. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
11.4. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte oder sonstige vom Auftraggeber überlassene Dokumente) zurückzubehalten.
11.5. Der Auftraggeber akzeptiert, dass lebenin e.U. im Fall des Zahlungsverzugs pro allfälliger Zahlungserinnerung oder Mahnung EUR 18,00 (inklusive allfälliger USt) für den entstehenden Büroaufwand an Mahnspesen sowie gesetzliche Verzugszinsen zustehen. Dessen ungeachtet, kann die lebenin e.U. auch von etwaigen, gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten (vgl. etwa § 458 UGB und § 1333 Abs 2 ABGB), Betreibungskostenersatz zu beanspruchen, Gebrauch machen.
11.6. Zahlungen von Bestellungen, die über den Blog der Firma lebenin e.U. mittels Kreditkarte, Sofortüberweisung und Vorauskasse erfolgen, werden durch den externen Dienstleister mollie, eps-Überweisung, Sofortüberweisung, Paypal abgewickelt.
11.7. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Auftragnehmerin in seinen Rechten und Ansprüchen in keiner Weise präjudiziert.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Hauptvertrags und der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht.
12.2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielrichtung der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
13. Schriftform
13.1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bedürfen der Schriftform.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Firma lebenin e.U..
14.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Firma lebenin e.U. sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
14.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
14.4. Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Konsumentenschlichtungsstelle ist lebenin e.U. nicht verpflichtet und behält sich ihre etwaige Zustimmung hierzu ausdrücklich vor.